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Wertpapieren in der Bilanz

von Raivo Pommer

Ein auch im Zusammenhang mit der Finanzkrise öffentlich vieldiskutierter Posten ist die Bewertung von Wertpapieren in der Bilanz. Sie sind generell zum Zeitwert zu bewerten, wobei diese Vorschrift im Umlaufvermögen strenger ausgelegt wird als im Anlagevermögen. Ergibt sich der Zeitwert nicht quasi automatisch aus dem Börsenkurs zum Abschlussstichtag, so muss ein Zeitwert modellhaft nachgebildet werden. Dabei bedient man sich meist der Ertragswertmethode (discounted cash flow), bei der die Annahmen zu hinterfragen sind. In diese Modelle fließen nämlich Erwartungen ein bezüglich der künftigen Erträge aus den Wertpapieren (Zinszahlungen und Tilgung durch den Schuldner), bezüglich der Zinsentwicklung und bestimmter Risiken. Vor solchen Unwägbarkeiten schützt auch die Umwidmung der Papiere aus dem Handels- in den Anlagebestand nicht wirklich. Hier sind gemäß dem "gemilderten Niederstwertprinzip" allerdings nur noch im Rahmen einer Werthaltigkeitsprüfung bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung Abschreibungen nötig. Aber auch hier ist zu hinterfragen, wann ein Unternehmen warum davon ausgeht, dass die von ihm gehaltenen Wertpapiere dauerhaft Wert verloren haben oder eben nicht. Weniger Beachtung als auf der Aktivseite finden die Wertpapiere auf der Passivseite der Bilanz, wo in Bankbilanzen verbriefte Verbindlichkeiten als Gegenposition zu den entsprechenden Wertpapieren der Aktivseite der Käufer stehen. Wenn deren Börsenkurs sinkt, dann nimmt ihr Wert ebenfalls ab, allerdings im Gegensatz zu den Papieren auf der Aktivseite wirkt sich hier eine Wertminderung positiv aus. Hier könnte sich jemand also reicher rechnen, als er ist. Es ist daher allgemein begrüßt worden, dass die Deutsche Bank hier konservativ verfahren ist und nicht versucht hat, ihren Jahresverlust zu schönen.

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